Sozialversicherung10 Min. Lesezeit

SVS-Beiträge berechnen 2026

Wie viel Sozialversicherung zahlen Sie als Selbständiger in Österreich? Alle Beitragssätze, die iterative Berechnung und ein vollständiges Rechenbeispiel.

Von der selfTAX RedaktionStand: April 2026

Die SVS-Beitragssätze 2026

Als gewerblich Selbständiger zahlen Sie Beiträge an die SVS (Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen) gemäß § 25 GSVG. Die Sätze für 2026:

BeitragsartSatz
Krankenversicherung (KV)6,80 %
Pensionsversicherung (PV)18,50 %
Selbständigenvorsorge (SV)1,53 %
Unfallversicherung (UV)12,95 Euro/Monat fix
KV + PV + Selbständigenvorsorge (ohne UV)26,83 %
Hinweis: Die Unfallversicherung ist ein fixer Monatsbetrag (155,40 Euro/Jahr) und wird nicht prozentual berechnet.

Beitragsgrundlage -- die Besonderheit

Die SVS-Beitragsgrundlage ist nicht einfach Ihr Gewinn. Für die endgültige Nachbemessung werden die vorgeschriebenen Pflichtbeiträge zur Kranken- und Pensionsversicherung hinzugerechnet:

Beitragsgrundlage = Gewinn + vorgeschriebene KV/PV-Beiträge

Das wirkt wie ein Zirkelschluss. selfTAX löst ihn durch eine iterative Berechnung für KV und PV:

  1. Gewinn als Ausgangswert nehmen
  2. KV und PV auf diesen Betrag berechnen (25,30 %)
  3. Gewinn + berechnete KV/PV = neue Beitragsgrundlage
  4. KV und PV auf die neue Grundlage berechnen
  5. Wiederholen, bis sich der Wert stabilisiert
Mathematisch vereinfacht: Beitragsgrundlage = Gewinn / (1 - 0,2530). Bei 40.000 Euro Gewinn ergibt das ca. 53.550 Euro. Selbständigenvorsorge und Unfallversicherung werden danach separat berücksichtigt.

Rechenbeispiel: 40.000 Euro Gewinn

Ein Einzelunternehmer erzielt 2026 einen Jahresgewinn von 40.000 Euro. So berechnen sich die SVS-Beiträge (nach iterativer Berechnung):

PositionBetrag
Jahresgewinn40.000 Euro
Beitragsgrundlage (nach Iteration)ca. 53.550 Euro
Krankenversicherung (6,80 %)ca. 3.640 Euro
Pensionsversicherung (18,50 %)ca. 9.906 Euro
Selbständigenvorsorge (1,53 %)ca. 819 Euro
Unfallversicherung (fix)155 Euro
Gesamt SVS pro Jahrca. 14.522 Euro
Gesamt SVS pro Monatca. 1.210 Euro

Der effektive SVS-Satz auf den Bruttogewinn liegt damit bei rund 36 % (14.522 / 40.000). Das ist ein häufiger Schockmoment für Neugründer -- planen Sie diese Belastung von Anfang an ein.

Achtung: SVS-Beiträge sind steuerlich absetzbar. Sie mindern Ihren Gewinn und damit auch Ihre Einkommensteuer. Der tatsächliche Netto-Effekt ist daher geringer als die reine SVS-Belastung.

Mindestbeitrag und Höchstbemessung

Die SVS kennt eine Unter- und eine Obergrenze für die Beitragsgrundlage:

GrenzeBetrag pro Jahr (2026)
Mindestbeitragsgrundlage (KV + PV)ca. 7.218 Euro
Mindestbeitrag pro Jahrca. 1.937 Euro
Höchstbeitragsgrundlage (KV + PV)ca. 86.940 Euro
Hoechstbeitrag pro Jahrca. 23.478 Euro
Wichtig: Auch wenn Ihr Gewinn null oder negativ ist, zahlen Sie den Mindestbeitrag. Die SVS-Pflichtversicherung kennt keine Beitragsbefreiung bei Verlust (Ausnahme: Nebenberuf, siehe unten).

Neugründer (erste 3 Jahre)

In den ersten drei Kalenderjahren Ihrer Selbständigkeit werden vorläufige Beiträge auf Basis der Mindestbeitragsgrundlage vorgeschrieben. Das fühlt sich zunächst günstig an -- birgt aber ein Risiko:

  • Vorläufige Beiträge: Sie zahlen in den ersten Jahren nur den Mindestbeitrag (ca. 160 Euro/Monat für KV + PV).
  • Nachbemessung: Sobald der Einkommensteuerbescheid vorliegt (oft erst 1--2 Jahre später), rechnet die SVS auf den tatsächlichen Gewinn nach.
  • Nachzahlung: Die Differenz zwischen vorläufigen und endgültigen Beiträgen wird auf einmal fällig. Das kann mehrere tausend Euro betragen.
Praxis-Tipp: Legen Sie von Anfang an 25--30 % Ihres Gewinns für SVS und Einkommensteuer zurück. selfTAX berechnet die voraussichtliche Nachzahlung und erinnert Sie an die Rücklage.

Quartalsweise Vorschreibung

Die SVS schreibt Beiträge quartalsweise vor. Die Zahlungstermine sind:

QuartalFällig am
1. Quartal (Jänner--März)28. Februar
2. Quartal (April--Juni)31. Mai
3. Quartal (Juli--September)31. August
4. Quartal (Oktober--Dezember)30. November
Tipp: Richten Sie einen Dauerauftrag für die quartalsweisen Beiträge ein. Verspätete Zahlungen führen zu Säumniszuschlägen.

Nebenberuflich: SVS-Befreiung möglich

Wenn Sie nebenberuflich selbständig sind und gleichzeitig als Angestellter versichert, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von KV und PV beantragen:

  • Jahresgewinn unter 6.613,20 Euro (Wert 2026)
  • Jahresumsatz unter 35.000 Euro
  • Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung durch ein Dienstverhältnis
Wichtig: Die Befreiung muss bei der SVS beantragt werden und gilt nicht rückwirkend. Die Unfallversicherung (12,95 Euro/Monat) bleibt in jedem Fall bestehen.

Häufige Fragen

Sind SVS-Beiträge steuerlich absetzbar?

Ja. SVS-Beiträge sind Betriebsausgaben und mindern Ihren Gewinn. Sie werden in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung als Ausgabe erfasst und reduzieren so auch Ihre Einkommensteuer.

Was passiert bei Zahlungsverzug?

Die SVS verrechnet Säumniszuschläge (2 % des rueckstaendigen Betrags). Bei anhaltendem Verzug kann ein Exekutionsverfahren eingeleitet werden. Kontaktieren Sie die SVS frühzeitig, um eine Ratenzahlung zu vereinbaren.

Kann ich die Beiträge monatlich zahlen?

Standardmäßig schreibt die SVS quartalsweise vor. Sie können jedoch mit der SVS eine monatliche Zahlungsweise vereinbaren oder einfach einen monatlichen Dauerauftrag einrichten und die Quartalsbeitraege aufteilen.

Was ist der Unterschied zwischen vorläufiger und endgültiger Beitragsgrundlage?

Die vorläufige Beitragsgrundlage basiert auf dem letzten verfügbaren Einkommensteuerbescheid. Sobald der aktuelle Bescheid vorliegt, wird die endgültige Grundlage festgesetzt -- mit entsprechender Nach- oder Rückzahlung.

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Rechtlicher Hinweis: Diese Information basiert auf allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen und dient ausschließlich zur unverbindlichen Orientierung. Sie ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Für Ihre persönliche Steuerplanung wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Steuerberater (kwt.or.at). selfTAX übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben in Ihrem konkreten Steuerfall.