Umsatzsteuer8 Min. Lesezeit

Kleinunternehmerregelung Österreich 2026

Alles was Selbständige über die Kleinunternehmerregelung wissen müssen: Umsatzgrenze, Voraussetzungen, Rechnungspflichten und Fallstricke -- kompakt und verständlich.

Von der selfTAX RedaktionStand: April 2026

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung (SS6 Abs. 1 Z 27 UStG) befreit Unternehmer mit einem Jahresumsatz bis 55.000 Euro netto von der Umsatzsteuer. Das bedeutet: Sie stellen Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus, müssen keine Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) abgeben und führen keine USt an das Finanzamt ab.

Wichtig: Die Grenze bezieht sich auf den Nettoumsatz, also das Entgelt ohne Umsatzsteuer. Würden Sie regulär 20 % USt verrechnen, entspricht das einem Bruttoumsatz von 66.000 Euro.

Voraussetzungen 2026

  • Umsatzgrenze: Der Nettoumsatz darf 55.000 Euro pro Kalenderjahr nicht überschreiten.
  • Sitz in Österreich: Der Unternehmenssitz oder Wohnsitz muss in Österreich liegen.
  • Kein Verzicht erklärt: Es darf kein wirksamer Verzicht auf die Regelung vorliegen (Bindungsfrist 5 Jahre).
  • Keine Erwerbsschwelle: Im innergemeinschaftlichen Erwerb darf die Erwerbsschwelle nicht überschritten worden sein.

Vorteile

  • Keine USt auf Rechnungen: Ihr Preis ist der Endpreis. Besonders attraktiv bei Privatkunden (B2C), da Sie den Preisvorteil von bis zu 20 % weitergeben können.
  • Keine UVA-Pflicht: Es entfällt die monatliche oder vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung.
  • Vereinfachte Buchhaltung: Weniger Aufwand, da die gesamte USt-Abrechnung entfällt.
  • Keine Jahres-UVA: Auch die jährliche Umsatzsteuererklärung entfällt, solange die Grenze eingehalten wird.

Nachteile

  • Kein Vorsteuerabzug: Die Umsatzsteuer auf Betriebsausgaben (Laptop, Software, Büromaterial) kann nicht abgezogen werden -- sie wird zum Kostenfaktor.
  • Nachteil bei B2B-Kunden: Geschäftskunden können aus Ihren Rechnungen keine Vorsteuer geltend machen, was Sie als Lieferanten weniger attraktiv macht.
  • Pflichthinweis auf Rechnungen: Jede Rechnung muss den Vermerk enthalten: „Umsatzsteuerbefreit gemäß SS6 Abs. 1 Z 27 UStG“
  • Hohe Investitionen ungünstig: Wer regelmäßig größere Anschaffungen tätigt (z. B. Fahrzeuge, Maschinen), verliert den Vorsteuerabzug und zahlt effektiv mehr.

Was muss auf die Rechnung?

Auch als Kleinunternehmer gelten die Pflichtangaben nach SS11 UStG. Folgende Angaben müssen auf jeder Rechnung stehen:

Nr.PflichtangabeHinweis für KU
1Name und Anschrift des AusstellersPflicht
2Name und Anschrift des EmpfängersPflicht
3Menge und Art der LeistungPflicht
4Leistungsdatum oder -zeitraumPflicht
5Entgelt (Nettobetrag)= Bruttobetrag (keine USt)
6SteuersatzEntfällt
7SteuerbetragEntfällt
8AusstellungsdatumPflicht
9Fortlaufende RechnungsnummerPflicht (BAO SS132)
10UID-Nummer des AusstellersNur wenn vorhanden
11KU-VermerkPflicht!
Pflichttext auf jeder Rechnung: „Umsatzsteuerbefreit gemäß SS6 Abs. 1 Z 27 UStG“

Überschreitung der Grenze

Wird die 55.000-Euro-Grenze im laufenden Jahr überschritten, gelten folgende Regeln:

  • Einmalige Toleranz: Eine Überschreitung um bis zu 10 % (also bis 60.500 Euro) wird einmal innerhalb von 5 Jahren toleriert.
  • Ab dem Folgejahr: Bei Überschreitung werden Sie ab dem Folgejahr regelbesteuert. Das bedeutet: USt auf Rechnungen ausweisen, UVA abgeben, dafür Vorsteuerabzug möglich.
  • Über 60.500 Euro: Sofortige Regelbesteuerung ab dem Umsatz, der die Grenze überschritten hat.
Tipp: Behalten Sie Ihren kumulierten Jahresumsatz im Blick. selfTAX zeigt Ihnen die aktuelle Auslastung der Grenze live an und warnt rechtzeitig ab 80 %.

Verzicht auf die Regelung

Sie können freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten (sogenannte „Option zur Regelbesteuerung“). Das ist sinnvoll, wenn:

  • Sie hohe Betriebsausgaben mit 20 % USt haben (z. B. teure Ausrüstung, Fahrzeuge)
  • Ihre Kunden überwiegend Unternehmen sind (B2B)
  • Sie die Grenze voraussichtlich bald überschreiten werden
Achtung: Der Verzicht bindet Sie für 5 Jahre. Ein Widerruf ist erst nach Ablauf dieser Frist möglich. Überlegen Sie diesen Schritt gut und ziehen Sie im Zweifel einen Steuerberater hinzu.

Einkommensteuer-Tarif 2026

Unabhängig von der KU-Regelung unterliegt Ihr Gewinn der Einkommensteuer nach SS33 EStG. Der Tarif ist progressiv in 7 Stufen gestaffelt:

Einkommen bisSteuersatz
13.539 Euro0 %
21.992 Euro20 %
36.458 Euro30 %
70.365 Euro40 %
104.859 Euro48 %
1.000.000 Euro50 %
Darüber55 %

Zusätzlich steht jedem Selbständigen der Gewinnfreibetrag (GFB) nach SS10 EStG zu: 15 % auf die ersten 33.000 Euro Gewinn, maximal 4.950 Euro -- automatisch, ohne Nachweis von Investitionen.

Häufige Fragen

Brauche ich als Kleinunternehmer eine UID-Nummer?

Nicht zwingend. Sie können eine UID-Nummer beim Finanzamt beantragen, sind aber als reiner Kleinunternehmer im Inland nicht dazu verpflichtet. Für innergemeinschaftliche Leistungen benötigen Sie jedoch eine UID-Nummer.

Kann ich rückwirkend auf die Regelbesteuerung wechseln?

Nein. Der Verzicht gilt ab dem Zeitpunkt der Erklärung beim Finanzamt. Ein rückwirkender Wechsel ist nicht möglich.

Zählen steuerfreie Umsätze zur 55.000-Euro-Grenze?

Nein. Umsätze, die nach SS6 Abs. 1 Z 1 bis 26 UStG steuerfrei sind (z. B. bestimmte Vermietungen), zählen nicht zur Grenze.

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selfTAX trackt Ihre Umsatzgrenze live, setzt den KU-Pflichttext automatisch auf jede Rechnung und warnt Sie rechtzeitig vor einer Überschreitung.

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Rechtlicher Hinweis: Diese Information basiert auf allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen und dient ausschließlich zur unverbindlichen Orientierung. Sie ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Für Ihre persönliche Steuerplanung wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Steuerberater (kwt.or.at). selfTAX übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben in Ihrem konkreten Steuerfall.